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außergewöhnliche
Witterungsverhältnisse und Elementarereignisse,
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Folgeschäden
durch Konstruktions- und Materialfehler
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Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit der Bauhandwerker,
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Mutwillige
Zerstörung durch Dritte, Vandalismus sowie
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Diebstahl
von fest eingebautem Material, sowie
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Glasbruchrisiko
bis Bauende.
Ausgeschlossen
bleiben nur in jedem Fall Leistungsmängel, für die die ausführenden
Bauunternehmen im Rahmen der Gewährleistung einzustehen haben.
| 178,50€
einmalig
(incl.Versicherungsteuer) |
Selbstbehalt je Schadensfall 300,-
€ |
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